RECHTLICHES
Prostitution ist in Deutschland gesetzlich erlaubt und damit absolut legal. Es gibt Gesetze, die die Prostitution in Deutschland regeln. An diese Gesetze müssen sich Sexarbeiterinnen und Clubbetreiber_innen und auch Kunden/Freier halten.
Das Prostitutionsgesetz
Das Prostitutionsgesetz regelt die Beziehungen zwischen Sexarbeiterinnen und ihren Kunden/Freiern.
Das Gesetz sagt zum Beispiel: Sexarbeiterinnen dürfen selbst entscheiden, welche Arten Sex sie anbieten und welche nicht. Sexarbeiterinnen dürfen Kunden ablehnen.
Möchte ein Kunde eine bestimmte Art von Sex, muss er das vorher mit der Sexarbeiterin besprechen. Auch der Preis wird vorher vereinbart!
Das Prostituiertenschutzgesetz
Seit 2017 gibt es auch ein Prostituiertenschutzgesetz. Das Gesetz sagt unter anderem: Bei Oral-, Vaginal- und Analsex muss der Kunde ein Kondom benutzen! Die Betreiber des Clubs müssen auf diese Kondompflicht hinweisen.
Wichtige Gesetze
Zwangsprostitution und Prostitution mit Minderjährigen sind gesetzlich verboten und natürlich dürfen Kunden Sexarbeiterinnen niemals bedrohen oder auf bestimmte Arten von Sex bestehen.
Es gibt übrigens keine verpflichtenden Untersuchung für Sexarbeiterinnen! Sie können sich jedoch freiwillig beim Gesundheitsamt auf Geschlechtskrankheiten testen lassen.


