SOS
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- Hilfe, ich brauche einen Arzt oder muss ins Krankenhaus
- Hilfe, ich hab Zahnschmerzen
- Hilfe, ich werde bedroht – Siehe auf dieser Seite weiter unten unter „Polizei“.
- Hilfe, ich brauche ein Medikament
- Hilfe, das Kondom ist geplatzt
- Hilfe, ich bin schwanger – Siehe auf dieser Seite weiter unten unter „Schwanger – was nun?“
- Hilfe, wie verhalte ich mich bei einer Personenkontrolle oder Razzia – Siehe auf dieser Seite weiter unten unter „Achtung: Personenkontrolle/Razzia“
- Hilfe, mein Pass ist weg – Siehe auf dieser Seite weiter unten unter „Was tun, wenn der Pass weg ist?“
Wann kann die Polizei Dir helfen?
Die Polizei hilft Dir, wenn Du Opfer von Gewalt, Ausbeutung oder Menschenhandel/Zwangsprostitution geworden bist. Du kannst auch die Polizei rufen, wenn eine Kollegin in solch eine Notlage gekommen ist.
Tel. im Notfall: 110
Hilfe bei Gewalt
Niemand darf Dir Gewalt zufügen! Jede Form von körperlicher und seelischer Gewalt ist in Deutschland verboten. Als Sexarbeiterin kannst Du in gefährliche Situationen geraten. Vor allem, wenn Du allein auf der Straße arbeitest. Kein Mensch darf Dich durch Gewalt oder Drohung zum Sex zwingen. Wenn Du (sexualisierte) Gewalt erlebst, kannst Du eine Anzeige bei der Polizei machen.
Möchtest Du erst einmal nur darüber sprechen und Dich beraten lassen, kannst Du Dich an die Mitarbeiterinnen im Gesundheitsamt oder von ara (AIDS-Hilfe Trier) wenden. Sie schauen mit Dir zusammen, wie es weitergehen kann. Du bekommst dort auch Tipps, wie Du Dich vor Gewalt schützen kannst – egal wo Du arbeitest. Tipps für sicheres Arbeiten in der Prostitution
Du kannst auch anonym und kostenlos bei der 116 016 anrufen. Rund um die Uhr erreichbar. Unterstützung für Frauen, die Gewalt erfahren haben oder gerade erleben. Startseite: Hilfetelefon.
Hilfe bei Ausbeutung
Niemand darf zu Sexarbeit gezwungen oder durch diese Arbeit finanziell ausgenutzt werden. Auch Drohungen sind schon verboten. Sexarbeiterinnen, die Gewalt erleben und sich an die Polizei wenden, erhalten dort Hilfe. Wenn Du Hinweise auf Gewalt gegen Sexarbeiterinnen hast, kannst Du bei der Polizei verlangen, dass Dein Name bei den Ermittlungen nicht genannt wird.
Wenn Du Anzeige erstatten möchtest oder Hilfe brauchst, wende Dich an die Polizei.
Aber wo beginnt Ausbeutung und was ist vielleicht noch normal? Das ist manchmal nur schwer zu sagen. Schau Dir dazu ein Video an.
Hilfe bei Menschenhandel oder Zwangsprostitution
Nicht alle Sexarbeiterinnen wollen in diesem Job arbeiten, manche werden dazu gezwungen. Das ist gesetzlich verboten. Wenn Du selbst in dieser Situation bist, gibt es viele Möglichkeiten. Du kannst eine Kollegin um Hilfe bitten oder die Polizei rufen. Du musst Dich nicht schämen oder Angst haben. Auch beim Gesundheitsamt, bei ara (AIDS-Hilfe Trier) oder bei Frauenrechtsorganisationen wie Solwodi findest Du Hilfe. Sie können Dich und Deine Familien schützen.
Es gibt auch spezialisierte Fachberatungsstellen für Menschenhandel. Eine Liste findest du beim KOK, dem bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel: Fachberatungsstellensuche | KOK gegen Menschenhandel.
Schwanger – was nun?
Wenn Du schwanger wirst, ist das eine große Veränderung in Deinem Leben. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Schwangerschaft ungewollt ist.
Wenn Du glaubst, Du könntest vielleicht schwanger sein, ist das Gesundheitsamt für Dich eine gute Anlaufstelle. Ob Du eine ungewollte Schwangerschaft fortsetzen oder sie abbrechen möchtest, entscheidest Du selbst. Wichtig ist, dass Du frühzeitig eine Beratungsstelle aufsuchst. Die Mitarbeiterinnen einer Schwangerenberatung können Dir bei Deiner Entscheidung helfen. Die Beratung ist kostenlos.
pro familia und das Diakonische Werk können Dir auch eine so genannte Beratungsbescheinigung ausstellen. Nur, wenn Du eine solche Beratungsbescheinigung hast, darf ein Arzt innerhalb der ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft einen Abbruch durchführen.
Wenn Du Dich dafür entscheidest, das Kind zu bekommen, kannst Du finanzielle Hilfen in Anspruch nehmen. Auch hierbei können Dir pro familia, das Diakonische Werk und der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) weiterhelfen. Achtung: Der SkF kann Dir keinen Beratungsschein ausstellen!
Egal, wie Du Dich entscheidest: Du bist nicht allein und kannst Hilfe bekommen!
Achtung: Personenkontrolle/Razzia
Was musst Du tun und was musst Du sagen, wenn Du in eine Personenkontrolle oder eine Razzia gerätst? Und was solltest Du dann besser nicht tun und nicht sagen?
Die Hurenorganisation Hydra hat einen Flyer zu diesem Thema erstellt. Hier findest Du die wichtigsten Infos, damit Du im Zweifelsfall über Deine Rechte Bescheid weißt und sicher auftreten kannst. Achtung: Die Infos beziehen sich auf Berlin, gelten in gleicher oder ähnlicher Form aber auch für Trier und den Landkreis Trier-Saarburg.
Was tun, wenn der Pass weg ist?
Dein Personalausweis ist ein wichtiges Dokument. Du brauchst es in Deutschland in allen möglichen Situationen. Daher ist es wichtig, dass Du gut auf Deinen Personalausweis aufpasst und ihn nicht verlierst. Wenn Du Deinen Personalausweis nicht mehr wiederfindest, solltest Du schnell handeln. Die Mitarbeiterinnen beim Gesundheitsamt und bei ara (AIDS-Hilfe Trier) können Dir weiterhelfen und Dir sagen, was zu tun ist.






