ProstSchG – Das neue Prostituiertenschutzgesetz
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So bekommst du den Ausweis/Hurenpass:
- Zuerst zum Gesundheitsamt.
- Danach zum Ordnungsamt.
Gesundheitsberatung im Gesundheitsamt
Zuerst musst du zum Gesundheitsamt und dich gesundheitlich beraten lassen. Du wirst nur beraten, nicht untersucht!
Bei der Beratung bekommst du Informationen zu sexuell übertragbaren Infektionen (STI), Verhütungsmitteln wie Kondomen und zu ungewollten Schwangerschaften. Wenn du möchtest, kannst du dich auch anonym und kostenlos auf sexuell übertragbare Krankheiten untersuchen lassen. Nach dem Gespräch erhältst du eine Bescheinigung. Die Bescheinigung brauchst du für die Anmeldung beim Ordnungsamt. Die Bescheinigung kostet in Trier 60 Euro und du musst bar bezahlen. In anderen Städten und Bundesländern in Deutschland ist die Beratung kostenlos.
Beratungsscheine aus anderen Städten und Bundesländern in Deutschland gelten auch in Trier!
Die Beratung musst du regelmäßig wiederholen. Wenn du unter 21 Jahre alt bist alle 6 Monate. Wenn du über 21 Jahre alt bist, alle 12 Monate.
Deine Ansprechpartnerin beim Gesundheitsamt erreichst du übers Telefon 0651/715-579 oder 0172/634-8507 oder per EMail: sexuelle-gesundheit@trier-saarburg.de. Das Gesundheitsamt ist in Trier, in der Paulinstraße 60, 54292 Trier.
Anmeldung und Hurenpass im Ordnungsamt
Nach dem Gesundheitsamt musst du dich in Trier beim Ordnungsamt anmelden. Hier bekommst du den Ausweis (Hurenpass).
Du kannst dich übrigens auch mit einem Pseudonym oder einem Aliasnamen anmelden. Das kostet 10 Euro.
Für die Anmeldung brauchst du den Beratungsschein. Entweder vom Gesundheitsamt Trier oder aus einer anderen Stadt oder einem anderen Bundesland in Deutschland.
Die Beratungsscheine aus anderen Städten und Bundesländern aus Deutschland gelten auch in Trier!
Achtung: Die Bescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein!
Du brauchst auch eine Adresse in Deutschland, an die deine Post geschickt werden kann. In Trier kannst du das Café Haltepunkt als Postadresse nennen. Dazu musst du dich dort anmelden. Hier gibt es mehr Informationen. Egal, wo deine Adresse ist: Vergiss nicht, dort regelmäßig nach deiner Post zu sehen! Es kann sein, dass du Briefe mit wichtigen Informationen bekommst.
Für die Anmeldung im Ordnungsamt brauchst du unbedingt:
- Den Beratungsschein des Gesundheitsamts (nicht älter als 3 Monate!)
- Ein Passbild
- Eine Postadresse
- 30 Euro für den Ausweis
- 10 Euro wenn du dich mit einem Pseudonym oder Alias anmelden willst
Deine Ansprechpartnerin für die Anmeldung in Trier beim Ordnungsamt ist Frau Christine Schmitz, Telefon 0651/718-3217. Das Ordnungsamt ist in Trier, im Wasserweg 7-9, 54292 Trier.
Zum Gespräch beim Ordnungsamt musst du alleine gehen. Wenn du kein Deutsch oder Englisch sprichst, brauchst du einen Dolmetscher. Das Ordnungsamt lässt das Gespräch dann von einem vereidigten online-Dolmetscher übersetzen. Der online-Dolmetscher ist immer verfügbar. Du brauchst dich also nicht selbst um eine Übersetzung zu kümmern und musst auch nicht vorher angeben, dass du einen Dolmetscher benötigst. Die Kosten für den Online-Dolmetscher musst du aber selbst bezahlen.
Denke daran: Du darfst nur arbeiten, wenn du angemeldet bist und beim Gesundheitsamt und beim Ordnungsamt warst!
Du kannst in deinem Ausweis „Alle Bundesländer“ angeben. Dann kannst du mit dem Ausweis in ganz Deutschland arbeiten. Wenn du älter bist als 21 Jahre, dann gilt dein Ausweis 2 Jahre. Wenn du jünger als 21 Jahre bist, gilt der Ausweis 1 Jahr. Während der Arbeit musst du den Ausweis immer dabeihaben.
KondompflichtDas neue Prostituiertenschutzgesetz sagt auch, dass deine Kunden ein Kondom benutzen müssen. Vaginal, anal und oral! Wenn dein Kunde kein Kondom benutzt, kann er mit einer Geldstrafe bestraft werden. Du kannst aber keine Geldstrafen bekommen! Aber du musst darauf achten, dass ein Kondom benutzt wird. Wenn du deinen Kunden über die Kondompflicht informierst und ihm sagst, er soll ein Kondom benutzen, hast du alles richtig gemacht.
Wenn du Betreiberin eines Clubs, Bordells, einer Terminwohnung oder einer anderen Prostitutionsstätte bist, musst auf die Kondompflicht hinweisen. Dazu musst du zum Beispiel ein Schild aufhängen, das jeder sehen kann.
WerbungDu darfst keine Werbung für Sex ohne Kondom machen. Auch Werbung für Oralsex ohne Kondom ist verboten! Du darfst auch nicht mit Abkürzungen oder Umschreibungen („tabulos“ oder „naturgeil“) Werbung für Sex ohne Kondom machen. Wenn du es trotzdem machst, bekommst du eine Geldstrafe.
Ebenso verboten ist „jugendgefährdende Werbung“. Das ist Werbung, die schlecht für Kindern und Jugendlichen ist, wenn sie diese Werbung sehen oder hören. Werbung für Sex mit Schwangeren ist auch verboten. Du darfst in der Werbung keine Begriffe verwenden, die Sex mit einer Schwangeren umschreiben. Wenn du jugendgefährdende Werbung oder Werbung für Sex mit Schwangeren machst, bekommst Du eine Geldstrafe.
Vorgaben für Betreiberinnen und BetreiberDenke daran: Als Betreiberin (oder Betreiber) einer Prostitutionsstätte brauchst du eine Erlaubnis. Es gibt verschiedene Informationsportale im Internet (https://www.prostituiertenschutzgesetz.info) oder informiere dich in Trier beim Ordnungsamt Telefon: 0651/718-1323.






